Gehilfenschaft), eine inexistente Forderung (die Darlehensforderung im Betrag von Fr. 2'390'000.00) angemeldet und behauptet zu haben, diese sei mit den Schuldbriefen im 5. bis 9. Rang gesichert, um dadurch eine erfolgreiche Versteigerung der Liegenschaft abzuwenden, sowie im darauffolgenden Lastenbereinigungsprozess vor Bezirksgericht Baden gefälschte Urkunden (im allgemeinen) eingereicht und damit das Gericht zu täuschen versucht zu haben. Die Beschuldigten hätten sich dadurch des (Prozess-)Betrugs schuldig gemacht.