Einstellungsverfügung vom 3. Juni 2024 kurz die wesentlichen Überlegungen, von denen sie sich leiten liess und auf die sie ihren Entscheid stützte. Dabei verwies sie insbesondere auf die jeweiligen Fundstellen in den zivilgerichtlichen Urteilen, auf denen ihre Überlegungen basieren. Damit hat sie ihre Überlegungen hinreichend klar dargelegt, sodass der Beschwerdeführer den Entscheid in voller Kenntnis der Sach- und Rechtslage anfechten konnte. Es ist nicht zu beanstanden, dass sie sich im Übrigen nicht ausdrücklich mit jeder tatsächlichen Behauptung und jedem rechtlichen Einwand des Beschwerdeführers auseinandersetzte und diese widerlegte.