4.3.2. Insofern der Beschwerdeführer eine Verletzung des rechtlichen Gehörs darin erblickt, dass die Kantonale Staatsanwaltschaft in ihrer Einstellungsverfügung keine konkreten Aktenstücke referenziert sowie Leerformeln wie "sie habe alle möglichen Beweise erhoben und gewürdigt" verwendet, kann ihm nicht gefolgt werden. Die Kantonale Staatsanwaltschaft nannte in ihrer - 12 -