Entsprechend sei kein Raum mehr für eine Beurteilung wegen Betrugs, da dieser Tatbestand eine unrechtmässige Bereicherung und einen Schaden voraussetze. Schliesslich hätten die Parteien vor Bezirksgericht Baden im Rahmen der Partei- und Zeugenbefragung ebenfalls bestätigt, dass es sich um Darlehensverträge handle.