hin mit Urteil vom 16. Dezember 2021 das obergerichtliche Urteil auf und wies die Angelegenheit zur neuen Entscheidung an das Obergericht zurück. Mit Urteil vom 30. Mai 2022 hob das Obergericht des Kantons Aargau den bezirksgerichtlichen Kostenspruch in teilweiser Gutheissung der Berufung auf und fasste ihn neu. Im Übrigen wies es die Berufung ab. Die dagegen erhobene Beschwerde von der Erbengemeinschaft des D._____ sel. wies das Bundesgericht mit Urteil vom 16. August 2023 ab, soweit es darauf eintrat.