Am 26. August 2016 meldete D._____ sel. eine Darlehensforderung im Betrag von Fr. 2'390'000.00 zuzüglich Zins beim Betreibungsamt an und erklärte, der Beschuldigte 1 habe ihm als Sicherheit die auf seinem Grundstück lastenden Inhaberschuldbriefe im 5. bis 9. Rang übertragen. Der Anspruch wurde vom Beschwerdeführer bestritten.