1.2.2. Mit Strafanzeige vom 31. März 2017 beantragte der Beschwerdeführer u.a., es sei gegen die Beschuldigten (Beschuldigter 1 und D._____ sel.) eine Strafuntersuchung einzuleiten und es seien die Beschuldigten für ihre Taten angemessen zu bestrafen. Dem Anzeigeerstatter (Beschwerdeführer) sei zudem "die prozessuale Stellung eines Geschädigten einzuräumen und es sei ihm Einsicht in die Untersuchungsakten zu gewähren". -5-