3.4. Mit Beschwerdeantwort vom 19. August 2024 beantragte die Beschuldigte 2 die Abweisung der Beschwerde und eine angemessene Entschädigung für das Beschwerdeverfahren. Zudem sei der Beschwerdeführer zu verpflichten, eine Vollmacht nachzureichen, die seinen Rechtsvertreter ermächtige, die Strafanzeige vom 20. Juni 2017 gegen die Beschuldigte 2 einzureichen sowie das vorliegende Beschwerdeverfahren gegen die Einstellungsverfügung vom 3. Juni 2024 zu führen. 3.5. Mit Beschwerdeantwort vom 22. August 2024 beantragte der Beschuldigte 1 die kostenfällige Abweisung der Beschwerde.