Der Beschwerdeführer wirft den Beschuldigten im Wesentlichen vor, in einem dannzumal hängigen Zivilprozess vor Bezirksgericht Baden gefälschte Urkunden eingereicht und damit das Gericht zu täuschen versucht zu haben. 1.2. Der Beschwerdeführer erstattete am 14. Februar 2020 eine weitere Strafanzeige gegen den Beschuldigten 1 wegen falscher Zeugenaussage, woraufhin die Kantonale Staatsanwaltschaft das parallele Strafverfahren STA.2020.28 eröffnete (vgl. auch paralleles Beschwerdeverfahren SBK.2024.188). 2. Am 3. Juni 2024 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft das Verfahren STA.2017.48 gestützt auf Art. 319 Abs. 1 lit. a StPO ein.