5. In der Beschwerde stellte der Verteidiger der Beschwerdeführerin ein Gesuch um Einsetzung als amtlicher Verteidiger. - 10 - Mit Eingabe vom 22. Juli 2024 zog er dieses Gesuch zurück. Dieses ist daher infolge Rückzugs von der Kontrolle abzuschreiben. Die Beschwerdekammer entscheidet: 1. Die Beschwerde sowie sämtliche mit Eingabe der Beschwerdeführerin vom 22. Juli 2024 gestellten Anträge werden abgewiesen. 2. Die Kosten des Beschwerdeverfahrens, bestehend aus einer Gerichtsgebühr von Fr. 1'000.00 und den Auslagen von Fr. 52.00, zusammen Fr. 1'052.00, werden der Beschwerdeführerin auferlegt.