In der Beschwerde stellte er sich zunächst sinngemäss auf den Standpunkt, er habe aufgrund eines Telefonats mit dem zuständigen Staatsanwalt vom 5. Juni 2024 (einen Tag vor der Einvernahme) davon ausgehen dürfen, die Einvernahme werde verschoben und finde nicht am 6. Juni 2024 statt. In seiner Stellungnahme vom 22. Juli 2024 gab er dann diesen Standunkt auf, indem er zugestand, am 5. Juni 2024 doch nicht mit dem zuständigen Staatsanwalt, sondern mit dem Strassenverkehrsamt telefoniert zu haben. Dafür machte er neu geltend, er habe am 6. Juni 2024 (also am Tag der Einvernahme) bei der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm angerufen und seine Mandantin "abgemeldet".