In seiner weiteren Eingabe vom 22. Juli 2024 führte der Verteidiger aus, entgegen den Ausführungen in der Beschwerde habe er am 5. Juni 2024 nicht mit der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm, sondern mit dem Strassenverkehrsamt telefoniert. Er habe bei den dutzenden Telefonaten nach seiner Rückkehr aus New York, die er unter Zeitdruck habe führen müssen, einen Fehler begangen und in den Handnotizen die Abkürzungen "StA" und "StVA" verwechselt. Weiter führte er nun neu sinngemäss aus, er habe -5-