1.3. In der als Beschwerde betitelten Eingabe bringt der Verteidiger vor, seine Mandantin sei auf den 6. Juni 2024 zu einer Einvernahme vorgeladen worden. Diese habe ihn als Rechtsanwalt aufgeboten. Da er erst am 3. Juni 2024 von einer gut dreiwöchigen USA-Reise zurückgekehrt sei, habe er aufgrund einer irrtümlichen Terminabsprache mit seiner Mandantin den Termin verpasst. Er habe deswegen am 5. Juni 2024 (also am Vortag der Einvernahme) die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm angerufen und sei aufgrund des Telefonats mit dem zuständigen Staatsanwalt davon ausgegangen, dass sich der Termin verschieben lasse.