" Ich bitte die Beschwerdekammer in Strafsachen des aargauischen Obergerichts unter den gegebenen Umständen, mit den beiden Staatsanwaltschaften Zofingen-Kulm und Staatsanwaltschaft Bern (Region Emmental-Oberaargau) vom Amtes wegen Kontakt aufzunehmen. Meines Erachtens müssen die drei Straftaten nochmals neu beurteilt und in einem Gesamturteil abgeurteilt werden (man beachte, dass die drei Strafbefehle vom 28. März 2024, vom 3. April 2024 und vom 30. Mai 2024 zeitlich sehr nahe beieinanderliegen)." Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: