3. Der Beschuldigten sei URP zu bewilligen und es sei der Unterzeichnende als amtlicher Verteidiger einzusetzen." 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 1. Juli 2024 (Postaufgabe: 2. Juli 2024) beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm: -3- " 1. Die Beschwerde sei abzuweisen. 2. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen." 3.3. Am 22. Juli 2024 (Postaufgabe: 24. Juli 2024) reichte die Beschwerdeführerin eine Stellungnahme ein und stellte folgende Anträge: " 1. Die oben erwähnten Fehler seien von Amtes wegen zu korrigieren.