Anfechtungs- Nichtanhandnahmeverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm gegenstand vom 6. Juni 2024 in der Strafsache gegen B._____ -2- Die Beschwerdekammer entnimmt den Akten: 1. A._____ (fortan: Beschwerdeführer) stellte mit Eingabe vom 2. November 2022 insbesondere Strafantrag gegen B._____ (fortan: Beschuldigter) wegen diverser Delikte. Mit Formular vom 5. November 2022 präzisierte er, der Beschuldige "dürfte/soll C._____ zur falschen Anschuldigung / Irreführung der Rechtspflege angestiftet haben" und konstituierte sich als Privatkläger (Straf- und Zivilkläger).