2.4.2. Der Beschwerdeführer sagte anlässlich der polizeilichen Einvernahme vom 25. August 2022 zusammengefasst aus, er habe B._____ im Altersheim R._____ kennengelernt. Er sei dazumal in sie verliebt gewesen, heute sei er wahrscheinlich auch noch ein wenig in sie verliebt (polizeiliche Einvernahme vom 25. August 2022, Fragen 14 und 18). Sie habe von Anfang an Interesse an ihm gezeigt. Er habe das Gefühl gehabt, dass sie nicht glücklich in der Ehe sei; sie habe ihm gesagt, dass sie glücklich verheiratet sei, dies sei jedoch sehr kühl rübergekommen. Er habe diese Aussage nicht ernst nehmen können, sie habe dies ohne Liebe ausgesagt.