Zudem habe B._____ den Beschwerdeführer nie darauf angesprochen, dass ihr sein Verhalten unangenehm sei. Im Gegenteil habe sie ihm schöne Augen gemacht und ihm gar gestanden, dass sie in ihn verliebt sei. Die Anzeige sei somit nicht aus dem Verhalten des Beschwerdeführers, sondern mutmasslich aus Zwang des Umfelds von B._____ entstanden.