2.2.2. Dagegen brachte der Beschwerdeführer mit Beschwerde vor, die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm verletzte die Unschuldsvermutung. Dies daher, weil sie den Eindruck erwecke, der Beschwerdeführer sei eines Delikts schuldig, indem sie bloss gestützt auf die Aussagen von B._____, C._____ und diejenigen des Beschwerdeführers – obwohl dieser den Sachverhalt -4-