3. Unter Kosten- und Entschädigungsfolgen zzgl. 8.1 % MWST zu Lasten des Staats." -3- 3.2. Mit Beschwerdeantwort vom 11. Juli 2024 beantragte die Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm die kostenfällige Abweisung der Beschwerde. 3.3. Am 30. Juli 2024 reichte der Beschwerdeführer eine Stellungnahme zur Beschwerdeantwort der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm ein. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: