und im begründeten Beschluss der Vorinstanz vom 13. Juni 2024 korrigiert wurde. Auch wenn Bezirksrichterin Baumgartner unbestritten bei der Urteilseröffnung am 14. Juni 2024 um 07:45 Uhr nicht anwesend war, erhellt aus dem erwähnten Amtsbericht der Vorinstanz überdies schlüssig, dass Bezirksrichterin Baumgartner an sämtlichen Prozesstagen, bei der Beratung sowie der Fällung des Urteils und des Haftbeschlusses vom 13. Juni 2024 dabei war. Darauf hat denn auch der Gerichtspräsident im Rahmen der Urteilseröffnung vom 14. Juni 2024 ausdrücklich hingewiesen (vgl. die Tonaufnahme ST.2023.35_Urteilseröffnung.MP3, Zeitstempel 18:30). -5-