die vorliegend strittige Sicherheitshaft befunden hat. Anstelle von Bezirksrichterin Baumgartner wurde im Rubrum des per IncaMail versendeten Beschlussdispositivs der Vorinstanz vom 13. Juni 2024 (Beschwerdebeilage 7) zwar Bezirksrichterin Balz als Teil der Besetzung des Spruchkörpers aufgeführt, ohne dass Letztere an der Verhandlung und Beschlussfassung teilgenommen hat.