2.3. Mit Beschluss vom 13. Juni 2024 versetzte das Bezirksgericht Brugg (fortan: Vorinstanz) den Beschwerdeführer einstweilen längstens bis am 11. September 2024 in Sicherheitshaft. 3. 3.1. Gegen diesen ihm am 18. Juni 2024 zugestellten Beschluss erhob der Beschwerdeführer mit Eingabe vom 20. Juni 2024 bei der Beschwerdekammer in Strafsachen des Obergerichts Beschwerde und stellte die folgenden Anträge: " 1. Der Beschluss des Bezirksgerichts Brugg vom 13. Juni 2024 sei gesamthaft aufzuheben, sofern er nicht infolge Nichtigkeit keine Wirkung entfaltet.