2.2. Mit Urteil ST.2023.35 vom 13. Juni 2024 verurteilte das Bezirksgericht Brugg den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfachen Inzests, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Nötigung, Drohung, mehrfacher, teilweise versuchter einfacher Körperverletzung und mehrfacher Verletzung der -3- Fürsorge- oder Erziehungspflicht zu einer Freiheitsstrafe von zwölf Jahren und drei Monaten und verwies ihn für die Dauer von 15 Jahren aus der Schweiz.