1.4. Die Staatsanwaltschaft Brugg-Zurzach erhob am 14. Juni 2023 beim Bezirksgericht Brugg Anklage gegen den Beschwerdeführer wegen mehrfacher Vergewaltigung, mehrfacher sexueller Nötigung, mehrfacher Schändung, mehrfacher sexueller Handlungen mit Kindern, mehrfacher Nötigung, mehrfacher Drohung und mehrfacher einfacher Körperverletzung ev. Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflicht. 2. 2.1. Am 11. Juni 2024 wurde der Beschwerdeführer erneut festgenommen und mit Verfügung des Zwangsmassnahmengerichts HA.2024.281 vom 13. Juni 2024 bis zur Urteilsfällung am 13. Juni 2024, 17:00 Uhr, in Sicherheitshaft versetzt.