Mit diesen Vorbringen macht Rechtsanwalt B._____ sinngemäss geltend, aufgrund eines persönlichen Konflikts mit ihm behandle Staatsanwältin C._____ den von ihm verteidigten Gesuchsteller nicht korrekt. Sinngemäss wird damit ein feindschaftliches Verhalten von Staatsanwältin C._____ gegenüber ihm selbst bzw. dem von ihm verteidigten Gesuchsteller geltend gemacht. Zu prüfen ist folglich ein Ausstandsgrund gemäss Art. 56 lit. f StPO.