Im Verlaufe des vorliegenden Ausstandsverfahrens ergänzte Rechtsanwalt B._____, dass Staatsanwältin C._____ sich seit Stellung des Ausstandsgesuchs auch im Zusammenhang mit der Sicherstellung der notwendigen Verteidigung nicht korrekt verhalten habe, indem sie verlangt habe, dass der Gesuchsteller seine Bedürftigkeit zu belegen habe, damit eine amtliche Verteidigung eingesetzt werde. Auch habe Staatsanwältin C._____ sich geweigert, seine Telefonate -8- entgegenzunehmen. Weiter habe sie wahrheitswidrige Angaben bezüglich der Beantwortung eines Schreibens gemacht.