5.2. 5.2.1. Rechtsanwalt B._____ begründete die Befangenheit von Staatsanwältin C._____ ursprünglich damit, dass diese die Verfahrensrechte seiner Mandanten verletze, wobei er auf ein früheres Verfahren mit einem anderen Beschuldigten hinwies. Im vorliegenden Fall soll Staatsanwältin C._____ zudem versucht haben, dem Gesuchsteller und ihm die Teilnahme an der Hausdurchsuchung zu verweigern. Im Verlaufe des vorliegenden Ausstandsverfahrens ergänzte Rechtsanwalt B.__