wahrheitswidrig erklärt, die Schreiben bereits beantwortet zu haben. Tatsächlich habe Staatsanwältin C._____ aber erst mit Schreiben vom 22. Januar 2024, das am 23. Januar 2024, 14.50 Uhr, der Post übergeben worden sei, geantwortet. Es mache den Anschein, dass Staatsanwältin C._____ das Schreiben tatsächlich auch erst am 23. Januar 2024 verfasst habe. Da die Bezahlung noch nicht geklärt gewesen sei, habe er das Mandant während der Einvernahme niedergelegt, worauf er als notwendiger Verteidiger eingesetzt worden sei. Die Objektivität von Staatsanwältin C._____ sei durch ihr Verhalten massiv in Frage gestellt.