Nun versuche Staatsanwältin C._____ erneut, Verfahrensrechte eines Beschuldigten, der durch ihn vertreten werde, zu verletzen. Zunächst, indem sie anfänglich versucht habe, dem Gesuchsteller die Teilnahme an der Hausdurchsuchung zu verwehren, nun, indem sie vom Gesuchsteller verlange, dass er die Bedürftigkeit belege. Genau den Punkt der Bezahlung habe der Gesuchsteller mit Staatsanwältin C._____ besprechen wollen. Es seien diese Umstände, welche für die Beurteilung des Anscheins der Befangenheit gesamthaft zu würdigen seien. Die optimale Vertretung des Gesuchstellers werde durch das Verhalten von Staatsanwältin C._____ akut gefährdet.