Eine telefonische Kontaktaufnahme in dieser Angelegenheit mit Staatsanwältin C._____ sei nicht möglich gewesen, da sie sich geweigert habe, seine Telefonanrufe entgegenzunehmen. Entsprechend seien mehrere schriftliche Eingaben notwendig geworden. Im Ausstandsgesuch sei auf das Verhalten von Staatsanwältin C._____ in einem anderen Verfahren Bezug genommen worden. In jenem Verfahren habe er als Verteidiger einer beschuldigten Person ausdrücklich um -6-