_ habe dann erklärt, dass er jetzt das Spital verlassen und zur Hausdurchsuchung aufbrechen werde. Wenn die Einvernahme trotzdem fortgeführt werde, müsse ein Pikett-Anwalt aufgeboten werden, da es sich um einen Fall notwendiger Verteidigung handle. Weiter habe er erklärt, der Gesuchsteller könne sich auch auf eigene Gefahr selbst aus dem Spital entlassen und so an der Hausdurchsuchung teilnehmen. Im Weiteren wolle er mit ihrer Vorgesetzten sprechen. Daraufhin habe sie Rechtsanwalt B._____ gesagt, dass wenn der Gesuchsteller sich auf eigene Verantwortung aus dem Spital begeben wolle, dies unverzüglich zu erfolgen habe und der -5-