Rechtsanwalt B._____ habe dann erklärt, er wolle der Hausdurchsuchung vertretungsweise für den Gesuchsteller beiwohnen, weshalb man sie angerufen habe. Sie habe Rechtsanwalt B._____ dann am Telefon erklärt, dass kein Teilnahmerecht des Verteidigers an der Hausdurchsuchung vorgesehen sei. Rechtsanwalt B._____ habe dann geantwortet, dass der Gesuchsteller ein Teilnahmerecht habe, worauf sie erwidert habe, dass der Gesuchsteller für mindestens 24 Stunden im Spital zu bleiben habe und eine Teilnahme des Gesuchstellers daher nicht möglich sei. Rechtsanwalt B._____ habe dann erklärt, dass er jetzt das Spital verlassen und zur Hausdurchsuchung aufbrechen werde.