Betreffend den Vorwurf von Rechtsanwalt B._____ hinsichtlich der Verweigerung der Teilnahme an der Hausdurchsuchung kann dem Protokoll der delegierten Einvernahme sowie den weiteren Akten entnommen werden, dass gleichzeitig wie die delegierte Einvernahme offenbar auch eine Hausdurchsuchung (bei der Grossmutter sowie den Eltern des Gesuchstellers) stattfinden sollte und Staatsanwältin C._____ offenbar erst auf Insistieren von Rechtsanwalt B._____ anordnete, dass die Einvernahme des Gesuchstellers zu unterbrechen sei, damit dieser sowie sein Verteidiger an der Hausdurchsuchung teilnehmen konnten.