2. Das anlässlich der delegierten Einvernahme vom 3. Januar 2024 mündlich gestellte Ausstandsgesuch begründete Rechtsanwalt B._____ damit, dass es nicht das erste Mal sei, dass Staatsanwältin C._____ in so massiver Art und Weise die Verfahrensrechte von Mandanten verletze. Es werde diesbezüglich auf das Schreiben an die Oberstaatsanwaltschaft vom 8. Dezember 2023 verwiesen. Auch heute habe Staatsanwältin C._____ dem Gesuchsteller elementare Rechte verweigern wollen, wie z.B. die Teilnahme an der Hausdurchsuchung.