3.6. Mit Schreiben vom 30. Januar 2024 teilte Staatsanwältin C._____ mit, der Gesuchsteller werde seit seiner Anhaltung am 3. Januar 2024 durch Rechtsanwalt B._____ notwendig verteidigt. Bis zur Niederlegung des Mandats am 23. Januar 2024 um 09.22 Uhr sei Rechtsanwalt B._____ als Wahlverteidiger tätig gewesen. Daraufhin sei er ab dem 23. Januar 2024, 09.25 Uhr, zunächst als Anwalt der ersten Stunde tätig gewesen, bis er schliesslich (rückwirkend auf den 23. Januar 2024, 09.25 Uhr) als amtlicher Verteidiger eingesetzt worden sei. Die Beschwerdekammer zieht in Erwägung: