3.2. Mit Eingabe vom 21. Januar 2024 reichte der Gesuchsteller eine Replik zur Stellungnahme von Staatsanwältin C._____ ein. Mit Eingabe vom 24. Januar 2024 ergänzte der Gesuchsteller seine Replik. 3.3. Mit Eingabe vom 25. Januar 2024 reichte Staatsanwältin C._____ eine weitere Stellungnahme ein. 3.4. Mit Verfügung vom 25. Januar 2024 forderte die Verfahrensleiterin die Staatsanwaltschaft Rheinfelden-Laufenburg auf, innert einer Frist von 10 Tagen mitzuteilen, ob und falls ja durch wen der Gesuchsteller aktuell verteidigt werde. -3-