wegen eines Tötungsdelikts unwahrscheinlich ist. Der Grundsatz, dass im Zweifelsfall nicht eingestellt werden darf, wurde vorliegend beachtet. - 10 - 4. Demgemäss erweist sich die Beschwere als unbegründet. Die Einstellungsverfügung der Staatsanwaltschaft Zofingen-Kulm vom 31. Mai 2024 ist zu bestätigen und die Beschwerde folglich abzuweisen. 5. 5.1. Der Beschwerdeführer stellt ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege.