Am 27. Juli 2023, 28. Juli 2023 sowie am 4. August 2023 wurden Spurensicherungen am Tatort vorgenommen (vgl. Bericht der Kantonspolizei Aargau vom 1. Februar 2024, S. 3 f., UA, Rubrik 10). Am 22. August 2023 erfolgte eine Hausdurchsuchung am "Wohn- bzw. Arbeitsort" der Verstorbenen in R._____ sowie eine Durchsuchung der zwei Mobiltelefone, die anlässlich der Erstintervention in der Wohnung in R._____ sichergestellt wurden (vgl. UA, Rubrik 3). Am 27. Juli 2023 wurde C._____ und am 28. August 2023 der Beschwerdeführer einvernommen. Am -8-