2. Mit Verfügung vom 31. Mai 2024 stellte die Staatsanwaltschaft Zofingen- Kulm das Verfahren betreffend aussergewöhnlichen Todesfall ein. Die Einstellungsverfügung wurde am 3. Juni 2024 durch die Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Aargau genehmigt. 3. 3.1. Gegen diese ihm am 7. Juni 2024 zugestellte Einstellungsverfügung erhob A._____, Ehemann der Verstorbenen, mit Eingabe vom 17. Juni 2024 Beschwerde mit folgenden Anträgen: " 1. Die Einstellungsverfügung der Beschwerdegegnerin vom 31. Mai 2024 im Verfahren STA2 ST.2023.3780 sei aufzuheben.