vor, wenn bereits ein amtlicher Verteidiger auf Vorschlag der beschuldigten Person eingesetzt wurde und die Staatsanwaltschaft beim (erneuten) Wechsel des amtlichen Verteidigers die Wünsche der Beschwerdeführerin nicht mehr berücksichtigt (Urteil des Bundesgerichts 1B_256/2018 vom 4. September 2018 E. 2.2). Die beschuldigte Person muss ausdrücklich auf das ihr zustehende Vorschlagsrecht hingewiesen werden.