Immerhin geht aus seiner Beschwerde hinreichend klar hervor, dass er mit der Einsetzung von Rechtsanwalt Luc Humbel als amtlichen Verteidiger nicht einverstanden ist. Die Beschwerde genügt somit knapp den bei einer Laienbeschwerde herabgesetzten Begründungsanforderungen. 1.3. Die übrigen Eintretensvoraussetzungen sind erfüllt und geben zu keinen Bemerkungen Anlass. Auf die Beschwerde ist somit einzutreten. 2. 2.1. Mit Beschwerde ersucht der Beschwerdeführer sinngemäss um Einsetzung von Rechtsanwalt Benjamin Appius als amtlichen Verteidiger.