Bei Laienbeschwerden ist praxisgemäss ein grosszügiger Massstab anzuwenden. Es genügt, wenn die Eingabe den Rechtsstandpunkt bzw. die Argumente des Beschwerdeführers hinreichend deutlich werden lässt und diese sich auf das vorliegende Verfahren beziehen (Urteil des Bundesgerichts 7B_257/2023 vom 5. März 2024 E. 2.6). Der Laie muss in der Beschwerde mindestens kurz angeben, was an der Verfügung der Staatsanwaltschaft seiner Ansicht nach falsch ist (Urteil des Bundesgerichts 1B_204/2020 vom 22. Dezember 2020 E. 3.2).