3.5. Die Beschwerde ist hinsichtlich der Beschwerdeanträge Ziff. 2 und 3 abzuweisen, soweit auf diese einzutreten ist. 4. Mit Beschwerdeantrag Ziff. 4 verlangt der Beschwerdeführer im Sinne einer vorsorglichen Massnahme, dass die Beschwerdekammer der Kantonalen Staatsanwaltschaft verbiete, die erhobenen Aufzeichnungen während des Beschwerdeverfahrens der Privatklägerschaft offenzulegen. Mit dem Beschwerdeentscheid wird der Antrag um vorsorglichen Rechtsschutz gegenstandslos. - 10 -