2. 2.1. Mit den Beschwerdeanträgen Ziff. 2 und 3 beantragt der Beschwerdeführer die Feststellung, dass die Auswertung (inkl. Durchsicht) der gesamten edierten Aufzeichnungen rechtswidrig erfolgt sei und die sichergestellten Aufzeichnungen daher aus den Akten zu entfernen seien. -6-