80e und 80k IRSG; zur Situation in Liechtenstein vgl. Urteile des Bundesgerichts 1B_464/2012 vom 7. März 2013 sowie 1B_282/2013 vom 14. Februar 2014). Der Beschwerdeführer macht jedenfalls nicht geltend, dass es ihm nicht möglich wäre oder nicht möglich gewesen wäre, den Beschluss des Amtsgerichts Montabaur (Az. 12 Gs 1/24), mit welchem die Edition gerichtlich angeordnet wurde, bei der zuständigen Rechtsmittelinstanz in Deutschland anzufechten.