2. 2.1. Am 3. November 2023 stellte die Kantonale Staatsanwaltschaft ein internationales Rechtshilfeersuchen an die Staatsanwaltschaft Koblenz (Rhein- land-Pfalz, Deutschland) und ersuchte diese, die D._____ SE, welche den Server betreibt, der die E-Mailadresse des Beschwerdeführers (aaa@aaa.ch) hosted, aufzufordern, sämtliche auf dem E-Mailaccount des Beschwerdeführers gespeicherten E-Mails im Zeitraum 1. Januar 2022 bis zum letzten Zugriff auf den Account herauszugeben und diese in digitaler Form an die Kantonale Staatsanwaltschaft zu übermitteln.