allfälligen Paketen, in den Fahrzeugen und auf Geldscheinen biologisches Material hinterlassen. Die Erstellung eines DNA-Profils und der allfällige Abgleich mit entsprechenden tatrelevanten biologischen Materialien von anderen Vorfällen ist sowohl geeignet als auch erforderlich, um einerseits die Aussagen des Beschwerdeführers zu verifizieren und andererseits um allfällige weitere, zum jetzigen Zeitpunkt noch unbekannte Vorfälle dem Beschwerdeführer zuordnen zu können. Mildere Zwangsmassnahmen, mit denen sich derselbe Zweck erreichen liesse, sind nicht ersichtlich und werden auch nicht vorgebracht.