2.5.2. Es stellt sich in einem nächsten Schritt die Frage, ob die Anordnung einer DNA-Analyse verhältnismässig ist, mithin ob sie geeignet und erforderlich ist, die allfällig weiteren Straftaten nachzuweisen, und ob ein öffentliches Interesse sie rechtfertigt. Wie oben dargelegt gab der Beschwerdeführer zu Protokoll, gegen Entgelt Personen zu "chauffieren", (Geld-)Pakete entgegenzunehmen und an bestimmte Orte abzuliefern. Diese Vorgänge können insbesondere auf -7-