Betrug handeln (2. delegierte Einvernahme vom 22. März 2024, Frage 41). Beim Vorfall in Genf, bei welchem die unbekannte Drittperson Fr. 100'000.00 hätte übergeben sollen, mithin doppelt so viel Geld wie in Frick, dürfte sich der gleiche Gedanke aufgedrängt haben. Schliesslich gab auch C._____ ("[...]") zu Protokoll, dass es mehrfach zu weiteren Autofahrten mit dem Beschwerdeführer gekommen sei, wobei die Aufenthalte in den Orten jeweils nur 10–15 Minuten gedauert hätten und er angeblich nicht gewusst habe, welchem Zweck die Fahrten dienen würden und wohin sie genau gefahren seien (delegierte Einvernahme vom 22. März 2024, Fragen 55 ff., Frage 77).